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Wir
weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Beurteilung
der Bezirksregierung weder die persönliche Eignung
einer Lehrkraft noch die pädagogische Qualifikation
einschätzbar macht. Die Bezirksregierung überprüft
lediglich, ob die Mindestanforderungen für das von
der Lehrkraft unterrichte Fach erfüllt sind.
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