Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft

Nach der Einstellung einer neuen Lehrkraft - auf Grund der positiven Beurteilung des Fachberaters - wird deren Qualifikation durch das zuständige Dezernat der Bezirksregierung Düsseldorf ein zweites Mal bewertet anlässlich der Prüfung gemäß § 4 Nr. 21 a.) bb.) UStG. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen sämtliche Qualifikationsnachweise der in einer Zeitperiode neu eingestellten bzw. eingesetzten Lehrkräfte an die Behörde weitergeleitet.

   

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Beurteilung der Bezirksregierung weder die persönliche Eignung einer Lehrkraft noch die pädagogische Qualifikation einschätzbar macht. Die Bezirksregierung überprüft lediglich, ob die Mindestanforderungen für das von der Lehrkraft unterrichte Fach erfüllt sind.